Was steht im Grundbuch? Welchen Inhalt hat der Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist der Personalausweis Ihrer Immobilie. Es ist daher absolut wichtig, dass Sie sich vor dem Verkauf Ihrer Immobilie oder generell mit den darin enthaltenen Informationen beschäftigen

Wer seine Immobilie verkaufen möchte oder ein Haus kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld mit dem Grundbuch bzw. dem Grundbuchauszug beschäftigen. Diesen können Sie als Eigentümer vom Grundbuchamt erhalten. Wenn Sie einen Kauf planen, dann sollte Ihnen der Immobilienmakler oder Eigentümer dieses auf Wunsch zur Einsicht bereitstellen. Sie sollten diesen lesen und auch verstehen. Holen Sie sich dazu die Hilfe von einem Experten.

Der Grundbuchauszug ist wichtig und spielt eine zentrale Rolle im Immobilienrecht. Man kann klar und meistens auf den ersten Blick den Eigentümer identifizieren bzw. die Eigentumsverhältnisse einsehen. Außerdem sind eventuelle Ansprüche von Dritten darin enthalten. Dies können Grundschulden oder Wege- bzw. Wohnrechte sein.

Aufschrift & Bestandsverzeichnis im Grundbuch

Das Deckblatt eines Grundbuchs wird also Grundbuch-Aufschrift bezeichnet. Darauf finden sich die Angaben zum entsprechenden Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Nummer des jeweiligen Blattes. Oftmals ist darauf auch noch der Schließungsvermerk oder der Umschreibungsvermerk zu finden.

Das Bestandsverzeichnis im Grundbuch gibt Auskunft über das Grundstück. Die darin angegebenen Daten werden durch das Katasteramt vorgeschrieben. Im diesem amtlichen Verzeichnis (Kataster) werden Grundstücke mit einer Nummer geführt. Die Karten des Katasters werden nach Gemarkungen geführt. Eine Gemarkung wird dann in einzelne und fortlaufende Teile unterteilt, sogenannte Flure. Diese Flure erhalten dann eine eigene Flurkarte und die in der Flur befindlichen Grundstücke werden als Flurstücke (manchmal auch Parzelle) bezeichnet / nummeriert. Es ist dann die jeweilige Größe des Grundstücks zu finden.

Außerdem können weitere Informationen im Bestandverzeichnis gefunden werden. Dazu zählen die mit dem Grundstück verbundenen Grunddienstbarkeiten / Rechte wie Wegerechte oder auch Kanalleitungsrechte. Weiterhin finden Sie die Spalten mit der Bezeichnung Bestand, Zuschreibung und Ausschreibung. Der Bestand definiert von welchem vorherigen Grundstück das Grundstück durch zum Beispiel Teilung übernommen wurde. Die Zuschreibung hingegen zu welchem anderen Grundstück es hinzugefügt wurde. Die Abschreibung wird benötigt, wenn beispielsweise ein Teil des Grundstücks in ein anderes Grundbuchblatt übertragen wird.

Eigentümer einer Immobilie – Erste Abteilung

Das Grundbuch ist nach geltenden Regeln in drei Teile aufgeteilt. Diese Teile werden als Abteilung bezeichnet. In der ersten Abteilung finden sich die Eigentümer samt Geburtsdaten oder auch die Erbbauberechtigten wieder. Außerdem ist die Grundlage der Eintragung zu sehen, dies kann beispielsweise die Auflassung im Zuge der Abwicklung des Kaufs der Immobilie durch den Notar sein.

Lasten und Beschränkungen – Zweite Abteilung

In der zweiten Abteilung finden sich die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks wieder, welche nicht im Bereich der dritten Abteilung stehen. Dies können Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sein.

Oftmals sind sogenannte Auflassungsvormerkungen darin zu finden, welche für den Zeitraum zwischen dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und seinem endgültigen Vollzug eingetragen werden. Zuletzt sind aber auch Verfügungsbeschränkungen denkbar. Dies können bestimmte Wohnrechte, Insolvenz- oder Testamentsvollstreckungsvermerke, Vorkaufsrechte oder Sanierungsvermerke sein.

Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden – Dritte Abteilung

Die dritte Abteilung stellt die Grundpfandrechte heraus. Diese Grundpfandrechte können Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden sein. Darunter können also die Grundschulden fallen, welche die Bank bei einer Finanzierung auf Ihre Immobilie eintragen lässt. Wenn Sie also den Kauf oder Bau durch eine Baufinanzierung bezahlen, kann die Bank diese Belastung auf das Objekt eintragen lassen.

Immobilienmakler in Zossen, Potsdam, Königs Wusterhausen und Umgebung

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Foto vom einem Buch
Grundbuchauszug

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